Hinsichtlich des Boiler-Provisoriums rügt der Beklagte indessen zu Recht (Berufung Rz. 20), die Vorinstanz habe sich nur auf die Tatsachenbehauptungen der Klägerin gestützt. Tatsächlich führte die Vorinstanz diesbezüglich einzig aus, die Klägerin habe "nachvollziehbar ausgeführt, dass das Boiler Provisorium notwendig wurde, nachdem der Beklagte den Ölkessel demontiert hat, um Kanalisationsleitungen am Wohnhaus anzuschliessen, wobei an diesem Kessel das Warmwasser angeschlossen gewesen sei und es deshalb ohne Boiler Provisorium im Wohnhaus kein Warmwasser gegeben hätte" und verweist hierfür einzig auf Replik Rz. 29 (gemeint wohl: Replik Rz.