Irrelevant, weil nicht tatbestandsrelevant, ist sodann das Argument des Beklagten, wonach nicht er das WC / Dusche / Lavabo in der Garage geplant - 17 - habe, sondern sein Architekt (Berufung Rz. 17). Abermals verfängt zudem die Rüge der Verletzung von Art. 13 des Werkvertrags (Nichtentschädigung von Regiearbeiten ohne unterzeichnetem Arbeitsrapport) (vgl. Berufung Rz. 16) nicht, da solche Abreden, gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sittenwidrig und damit nichtig sind (Urteil des Bundesgerichts 4C.227/2002 vom 24. Januar 2003 E. 4; GAUCH, a.a.O., N. 1028).