lastverteilung nach Art. 8 ZGB an (BGE 138 III 193 E. 6.1). Dass die entsprechenden Arbeiten vorgenommen wurden, bestreitet der Beklagte nicht. Das Argument des Beklagten, wonach die Klägerin nach einem falschen Plan (vgl. Duplikbeilage 5) gebaut habe, zielt ins Leere: Selbst wenn dies zutreffen würde, so würde der falsche Plan immer noch von einer vom Beklagten beauftragten Fachplanerin (D._____ AG) stammen, sodass die Klägerin nicht gehalten war, diesen inhaltlich zu prüfen (Art. 25 Abs. 3 SIA-Norm 118; vgl. auch Art. 166 Abs. 4 SIA-Norm 118). - 15 -