Richtig ist zwar, wenn der Beklagte ausführt, aus der blossen Besprechung einer Holzofen-Heizung lasse sich noch keine Vereinbarung über den Einbau eines zweiten Heizkreislaufes herleiten. Entgegen den Ausführungen des Beklagten in seiner Berufung stellte die Vorinstanz bei der diesbe- - 14 -