Im Gutachten sei ausgeführt worden, dass im vorliegenden Projektplan keine Hinweise auf die Dusche, das WC und das Lavabo vorhanden seien. Es werde bezweifelt, dass ein vorhandener A3-Planausschnitt, auf dem ein solcher Nassraum zu erkennen sei, vom Fachplaner stamme. Sodann habe die Klägerin nachvollziehbar ausgeführt, dass das Boiler-Provisorium notwendig geworden sei, nachdem der Beklagte den Ölkessel demontiert habe, um Kanalisationsleitungen am Wohnhaus anzuschliessen, wobei an diesem Kessel das Warmwasser angeschlossen gewesen sei und es deswegen ohne Boiler-Provi- sorium kein Warmwasser im Wohnhaus gegeben hätte.