4.2. Die Gerichtskosten für das vorliegende Verfahren, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 4'000.00 und Auslagen von CHF 13'373.30, total CHF 17'373.30, werden zu 80 % mit CHF 13'898.65 dem Beklagten und zu 20 % mit CHF 3'474.65 der Klägerin auferlegt. Die Gerichtskosten werden mit den geleisteten Kostenvorschüssen der Parteien von total CHF 17'200.00 (CHF 10'700 von Klägerin / CHF 6'500.00 von Beklagtem) verrechnet, sodass der Beklagte der Klägerin CHF 7'225.35 direkt zu ersetzen und der Gerichtskasse CHF 173.30 nachzuzahlen hat.