4. 4.1. Die Gerichtskosten im Summarverfahren gemäss Entscheid des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom 8. Juli 2019 (SZ.2019.30) in der Höhe von CHF 1'350.00 werden zu 80 % mit CHF 1'080.00 dem Beklagten und zu 20 % mit CHF 270.00 der Klägerin auferlegt. Die Gerichtskosten werden mit dem Kostenvorschuss der Klägerin in Höhe von -4- CHF 1'350.00 verrechnet, so dass der Beklagte der Klägerin CHF 1'080.00 direkt zu ersetzen hat.