Anders als in obgenannten Fällen geht es vorliegend zwar nicht um die Manipulation eines Zeiterfassungssystems, gegen interne Richtlinien verstossende Spesen oder private Ausgaben zu Lasten der Arbeitgeberin, jedoch um die Manipulation einer Exceltabelle, von welcher die direkte Auszahlung eines Lohnbestandteils (Zielprämie) abhängig war. Wie im Urteil des Bundesgerichts 4A_395/2015 vom 2. Dezember 2009 war auch im vorliegenden Fall das bisherige Arbeitsverhältnis relativ kurz.