Im Urteil des Bundesgerichts 4A_476/2009 vom 2. Dezember 2009 ging es um die Abrechnung von Essensspesen einer Kaderperson im Wert von Fr. 19'000.00 entgegen den internen Spesenrichtlinien über eineinhalb Jahre hinweg über eine schwarze Kasse. In allen diesen Fällen wurde das Verhalten als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gewertet. - 21 -