Aus der ausgedruckten Exceltabelle (Klageantwortbeilage 19) ergibt sich denn auch nicht ohne Weiteres, mit welcher Formel oder gestützt auf welche Zahlen die "E-Mail Anfragen Total" errechnet wurden. Dass anlässlich der Sitzungen eine elektronische Version der Exceltabelle besprochen worden sei, sodass auch die entsprechenden, im Hintergrund laufenden Excel-Formeln ersichtlich gewesen wären, behauptet der Kläger nicht.