Urteil des Bundesgerichts 4A_105/2018 vom 10. Oktober 2018 E. 3.2.1). Umso länger die Zeit bis zum ordentlichen Ablauf des Arbeitsverhältnisses ist (bspw. bei längeren Kündigungsfristen), desto eher rechtfertigt sich eine fristlose Entlassung (Urteile des Bundesgerichts 4A_225/2018 vom 6. Juni 2019 E. 4.1; 4A_105/2018 vom 10. Oktober 2018 E. 3.2.1). Bei Kaderzugehörigen gilt aufgrund ihrer besonderen Stellung im Unternehmen, des ihnen - 19 -