Die fristlose Kündigung sei auch nicht zu spät erfolgt. Nachdem der Kläger mit E-Mail vom 3. Juni 2021 (Duplikbeilage 45) während seiner Abwesenheit nach der Ausrichtung der Zielprämie gefragt habe, habe die Beklagte das Erreichen der Zielprämie geprüft und dabei festgestellt, dass der Kläger die Einträge systematisch falsch deklariert habe. Daraufhin habe die Beklagte dem Kläger nach Kenntnis der Fakten mit Schreiben vom 7. Juni - 17 - 2021 umgehend fristlos gekündigt (Klagebeilage 15; angefochtener Entscheid E. II/D/6.5.2 ff.).