So waren bspw. auch Telefonanfragen nicht zielprämienrelevant. Auch nicht zu überzeugen vermag der Kläger mit seinem Argument, wonach er gegen seine eigene Zielprämie ankämpfen müsse, wenn er gleichzeitig neue Marketing-Kanäle erschliessen müsse, die daraus entstehenden Anfragen aber nicht zielprämienrelevant seien. Er unterliegt der irrigen Annahme, dass das Total aller Anfragen auch bei der Erschliessung neuer Marketing-Kanäle gleich bliebe. Ziel der Erschliessung neuer Marketing- Kanäle sollte jedoch sein, zusätzliche Anfragen zu generieren und nicht bloss, bisherige Anfragen auf andere Kanäle umzuleiten.