Diese Exceltabelle habe der Kläger monatlich für die Berechnung der Zielprämie auszufüllen gehabt. Über der Spalte "E-Mail-Anfragen Total" seien folgende Kanäle aufgelistet gewesen: "[…] etc. [Anfragen über Plattformen], instagram [Anfragen über Instagram], facebook [Anfragen über Facebook], [[…]], […]]". Diese Exceltabelle sei von der Beklagten erstellt worden. Entsprechend sei der Kläger sogar aufgefordert gewesen, sämtliche über alle elektronischen Kanäle eingetroffenen Anfragen in der Liste unter "E-Mail Anfragen Total" einzutragen.