Denn für den Auf- und Ausbau der Social Media-Kanäle und die weiteren Marketingaufgaben habe der Kläger einen stattlichen Fixlohn erhalten. Zudem hätten die Parteien vereinbart, dass die Zielvariable angepasst werden könne. Die Vertragsparteien seien sich sodann auf Augenhöhe begegnet. Auch aus diesem Grund erscheine der Mechanismus für das Erreichen der Zielprämie offensichtlich (angefochtener Entscheid E. II/D/4.4.4). - 11 -