Es mache im Marketing durchaus Sinn, eine Zielprämie in Relation zur Wahrscheinlichkeit von Vertragsabschlüssen zu setzen. Es könne nicht bezweifelt werden, dass dem Kläger dies als Marketingspezialist mit einem Herz für die […]industrie im Rahmen der Vertragsverhandlungen eingeleuchtet habe. Nicht zu folgen sei der Argumentation des Klägers, wonach er bei einem solchen Verständnis durch den Auf- und Ausbau der Social Media-Kanäle die Erreichung seiner Zielvorgabe konkurrenziert hätte. Denn für den Auf- und Ausbau der Social Media-Kanäle und die weiteren Marketingaufgaben habe der Kläger einen stattlichen Fixlohn erhalten.