3. 3.1. [Vertragsauslegung] 3.1.1. [Vorinstanz] Die Vorinstanz erwog, die Parteien hätten im Arbeitsvertrag unter der Rubrik "Lohnvariabel" festgehalten, dass der Kläger Anspruch auf Fr. 1'666.00 monatlich habe, wenn er das Ziel der "Steigerung Mailanfragen gegenüber Vorjahr um 20 %" erreiche. Es sei unbestritten, dass diese - 10 - Klausel per 1. Januar 2021 insoweit mündlich angepasst worden sei, als ein Halten der eingegangen Mailanfragen im Vergleich zum Vorjahr zur Zielerreichung genüge (angefochtener Entscheid E. II/D/3.1).