1.1.2. [= Dispositivziffer 1.1.2. des angefochtenen Entscheids] 1.3. Die Widerklage wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. -7- 2.1. [= Dispositivziffer 2.1 des angefochtenen Entscheids] 2.2. Die Gerichtskosten von CHF 10'990.90 werden der Beklagten und Widerklägerin auferlegt. Der vom Kläger und Widerbeklagten geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 6'885.00 ist von der Beklagten und Widerklägerin dem Kläger und Widerbeklagten zu erstatten.