1. 1.1. 1.1.1. 1.1.1.1. Die Beklagte und Widerklägerin wird verpflichtet, dem Kläger und Widerbeklagten den Nettolohn von CHF 52'393.38 (Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin) zu bezahlen. 1.1.1.2. Die Beklagte und Widerklägerin wird verpflichtet, dem Kläger und Widerbeklagten eine Entschädigung von CHF 43'699.60 (brutto = netto) zu bezahlen. 1.1.1.3. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger den Betrag von CHF 1'530.40 netto (Zielprämie Mai 2021) zu bezahlen.