Der Anteil des Klägers und Widerbeklagten wird mit seinem Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 6'885.00 verrechnet. Die Restanz von Fr. 808.65 ist vom Kläger und Widerbeklagten dem Gericht nachzuzahlen. Der Anteil der Beklagten und Widerklägerin wird mit ihrem Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 4'085.00 verrechnet. Die Restanz des Kostenvorschusses von Fr. 787.75 wird der Beklagten und Widerklägerin n. Rkr. zurückerstattet.