2. 2.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr (inkl. Begründung) Fr. 10'930.00 b) den Kosten der Beweisführung von D._____ (Zeugin) Fr. 60.90 Total Fr. 10'990.90 2.2. -6- Die Gerichtskosten werden dem Kläger und Widerbeklagten zu 7/10 mit Fr. 7'693.65 und der Beklagten und Widerklägerin zu 3/10 mit Fr. 3'297.25 auferlegt.