" 1. 1.1. 1.1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage des Klägers und Widerbeklagten wird die Beklagte und Widerklägerin verpflichtet, dem Kläger und Widerbeklagten den Nettolohn vom 01. bis 07.06.2021 von Fr. 1'572.60 plus Zins von 5 % seit 08.06.021 zu bezahlen. 1.1.2. Das Verfahren wird in Bezug auf das Arbeitszeugnis gemäss unterschriftlichem Vergleich der Parteien vom 15.12.2023 als erledigt abgeschrieben. 1.1.3. Soweit der Kläger und Widerbeklagte anderes oder mehr verlangt, werden die Begehren abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.