2.9. Mit Eingaben vom 13. April 2023 (Kläger) bzw. vom 5. Mai 2023 (Beklagte) bezifferten die Parteien aufforderungsgemäss die Netto-Lohnbeträge. 2.10. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 15. Dezember 2023 vor dem Bezirksgericht Bremgarten, Arbeitsgericht, wurden die Zeugin D._____, der Kläger und E._____ (Beklagte) befragt und hielten der Kläger und die Beklagte ihre Schlussvorträge. -5- 2.11. Mit Entscheid vom 15. Dezember 2023 erkannte das Bezirksgericht Bremgarten, Arbeitsgericht: