b) Eventualiter sei dem Widerbeklagten unter Androhung der Straffolgen von Art. 292 StGB zu verbieten, alle nicht öffentlich zugänglichen Kennzahlen aus der klägerischen Beilage 7 (Tabelle Marketing Monitoring) und der widerklägerischen Beilage 19 (Excel Tabelle Marketing) zu verbreiten oder auf irgendeine Art zu verwerten. 6. -4- Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt zulasten des Widerbeklagten." 2.4. Mit Replik vom 11. Juli 2022 stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: