2.3. Mit Klageantwort und Widerklage vom 25. Mai 2022 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen soweit auf sie einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt zulasten des Klägers. Widerklage 1. Der Widerbeklagte sei zu verpflichten, der Widerklägerin brutto CHF 8'303.25.- zzgl. Zinsen von 5% seit 25.05.2021 zu bezahlen.