" 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 87'399.20 brutto zu bezahlen (Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin. 2. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger eine Entschädigung von CHF 43'699.60 (brutto=netto) zu bezahlen. 3. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 1'666.00 brutto zu bezahlen (Zielprämie Mai 2021).