3. 3.1. Die Gesuchsgegnerin übermittelte das Protokoll der Einigungsverhandlung vom 4. April 2024 inkl. Ausstandsgesuch sowie einer Stellungnahme von ihr am 22. April 2024 der Justizleitung der Gerichte des Kantons Aargau, welche es anschliessend zuständigkeitshalber dem Obergericht des Kantons Aargau weiterleitete. 3.2. Mit Verfügung vom 21. Mai 2024 stellte die obergerichtliche Instruktionsrichterin das Protokoll sowie die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin sowie dem Kläger zur Stellungnahme zu. Die Verfügung wurde von der Gesuchstellerin nicht von der Post abgeholt.