Neuer Unterhaltsbeitrag = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Index vom November des Vorjahres ursprünglicher Indexstand vom Juli 2025, Stand 107.8 Punkte 9. Bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden monatlichen Nettoeinkommen ausgegangen: - Kläger: Fr. 5'030.00 - 30 - (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) - Beklagte: Fr. 5'520.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinder-/Ausbildungszulagen)