Sie teilte den auf der Hypothek entstandenen Mehrwert von Fr. 70'000.00 in der ersten Hälfte der Zeit dementsprechend dem Eigengut der Beklagten zu. In der zweiten Hälfte der Zeit ging sie von einer Beteiligung des Eigenguts der Beklagten von Fr. 135'000.00 (Fr. 65'000.00 ursprüngliche Investition + Fr. 70'000.00 Mehrwert auf Eigengut und Hypothek), der Errungenschaft von Fr. 87'500.00 (Amortisationen) sowie der Hypothek von Fr. 312'500.00 aus, verteilte den Mehrwert von Fr. 70'000.00 nach dem entsprechenden Beteiligungsverhältnis, womit ein gerundeter Mehrwert auf dem Eigengut von Fr. 17'640.00, der Errungenschaft von Fr. 11'480.00 und der Hypothek von Fr. 40'880.00 resultierte.