2.14.3. Die gemeinsame Tochter D._____ wird am tt. November 2027 volljährig, wobei sie sich zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich noch in der Lehre als […] befinden wird. Nachdem das Einkommen von D._____ aus ihrem durchschnittlichen Lehrlingslohn ab der Volljährigkeit bis zum Abschluss der Lehre von rund Fr. 1'270.00 (9 x Fr. 1'100.00 [2. Lehrjahr], 12 x Fr. 1'400.00 [3. Lehrjahr]; vgl. BAB 55) und der Ausbildungszulagen von Fr. 268.00 ihren Bedarf – auch unter Berücksichtigung eines allenfalls - 20 -