D._____s Lehrvertrag durch den Lehrbetrieb übernommen (BAB 55 Ziff. 6), weshalb die geltend gemachten Kosten für Schulbücher nicht zu berücksichtigen sind. Dass Kosten von Fr. 269.00 für den Kauf eines Laptops angefallen sind, wird durch den eingereichten Zahlungsbeleg (BAB 61) nicht belegt, ist darin doch nicht ersichtlich, wofür die Zahlung von Fr. 269.00 erfolgt ist. Zudem leistet der Lehrbetrieb gemäss Ziff. 6 des Lehrvertrags (BAB 55) einen Anteil von Fr. 300.00 an einen Schul-Laptop, womit der bezahlte Betrag von Fr. 269.00 davon gedeckt wäre. Weiter sind die für C._____ und D.__