Aus C._____s Lehrvertrag ist ersichtlich, dass der Lehrbetrieb die Auslagen für Schulbücher und Kopierkosten bis auf einen Selbstbehalt von Fr. 100.00 zurückerstattet (BAB 13, Anhang I Ziff. 4). C._____ ist es zuzumuten, diese Restkosten aus ihrem Einkommen, welches in der Unterhaltsberechnung nur mit einem Drittel berücksichtigt wird, zu bezahlen. Da D._____ eine Lehre in W._____ absolviert und die Berufsschule in Y._____ besucht, sind ihr die Kosten für ein Monatsabo des öffentlichen Verkehrs in Höhe von Fr. 67.00 (BAB 9, BAB 60) anzurechnen. Die Kosten für Schulmaterial werden gemäss D._____s Lehrvertrag durch den Lehrbetrieb übernommen (BAB 55 Ziff.