Reisekosten für den Besuch der Berufsschule in X._____ an, weshalb C._____ die Kosten für jährlich vier Monatsabonnemente à Fr. 263.00 für die Strecke nach X._____ (BAB 63), d.h. monatlich gerundet Fr. 88.00 anzurechnen sind, womit sich Arbeits- bzw. Schulwegkosten von Fr. 103.00 ergeben. Dass für C._____ wie von der Beklagten behauptet (weitere) Auslagen von Fr. 708.00 pro Quartal für die Berufsschule anfallen, ist hingegen nicht erstellt. Aus C._____s Lehrvertrag ist ersichtlich, dass der Lehrbetrieb die Auslagen für Schulbücher und Kopierkosten bis auf einen Selbstbehalt von Fr. 100.00 zurückerstattet (BAB 13, Anhang I Ziff.