Krankenkassenprämien für Grund- und Zusatzversicherung betragen für C._____, D._____ und E._____ aktuell je rund Fr. 150.00 (BAB 51 ff.). Davon sind die Prämienverbilligungen von je Fr. 79.00 (BAB 54) in Abzug zu bringen, womit sich ein Betrag von Fr. 71.00 ergibt. Die Krankenkassenprämien für Grund- und Zusatzversicherung betragen für F._____ aktuell Fr. 154.00. C._____ sind weiter die unbestrittenen Arbeitswegkosten für die Benützung eines Fahrrads von Fr. 15.00 anzurechnen. Zudem fallen während vier Mal drei Wochen im Jahr - 15 -