Fr. 10'610.00 auszugehen. Dies entspricht für C._____ rund 12 %, für D._____ rund 14 % und für E._____ rund 15 % des steuerbaren Einkommens der Beklagten, womit anhand der Steuerlast von monatlich Fr. 514.00 ein Steueranteil von Fr. 62.00 für C._____, von Fr. 72.00 für D._____ und von Fr. 77.00 für E._____ resultiert und somit Fr. 303.00 auf die Beklagte entfallen. Insgesamt beziffert sich das familienrechtliche Existenzminimum der Beklagten wie folgt: