Fr. 3'400.00, der Kinderabzug für C._____, D._____ und E._____ von Fr. 26'400.00 (2x Fr. 9'500.00, 1x Fr. 7'400.00 [vgl. KAB 56; vgl. Wegleitung zur Steuererklärung 2024]). Damit beläuft sich das steuerbare Einkommen auf rund Fr. 73'000.00. Ausgehend von einem Gemeindesteuerfuss von 111 % für V._____, 100% Feuerwehrsteuerpflicht, dem anwendbaren Tarif B und keinem steuerbaren Vermögen resultiert für das Jahr 2025 eine Steuerlast von gesamthaft Fr. 6’166.00, d.h. monatlich Fr. 514.00 (Steuerrechner des Kantons Aargau). Davon sind die Steueranteile der drei Kinder in Abzug zu bringen.