Die monatliche Steuerbelastung der Beklagten errechnet sich ausgehend von einem jährlichen Nettoeinkommen von Fr. 66'240.00. Dazu hinzuzurechnen sind die vom Kläger zu leistenden Unterhaltsbeiträge, die sich – wie zu zeigen sein wird – auf rund Fr. 20’400.00 pro Jahr belaufen, die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen von insgesamt Fr. 9'012.00 sowie der Eigenmietwert von rund 12'800.00. Abzuziehen sind der Pauschalabzug für Liegenschaftsunterhalt von Fr. 2'560.00 (20% des Eigenmietwerts), die Berufskosten, welche aus den obenerwähnten Kosten für den Arbeitsweg von Fr. 1'092.00 (Fr. 91.00 x 12) und einem Pauschalabzug von Fr. 2'000.00 bestehen, der Pauschalabzug für Versicherungsprämien von