Aus der von der Beklagten eingereichten Aufstellung der Akontozahlungen im Jahr 2024 (BAB 35) sind sodann Nebenkosten in Höhe von Fr. 6'387.65 (Nebenkosten gemäss Budget Fr. 6'080.00 + Abflussreinigung Fr. 307.65) ersichtlich, was monatlichen Kosten von gerundet Fr. 532.00 entspricht. Wie der Kläger zu Recht vorbringt, sind hingegen die Kosten für den Abstellplatz mangels Kompetenzcharakters eines Fahrzeugs (siehe nachstehend) sowie die auf das Vorjahr entfallende Belastung nicht zu berücksichtigen. Die Beklagte hat für das Jahr 2023 zusätzliche Kosten von Fr. 5'451.00 für den Ersatz des Küchenablaufventils sowie für den Unterhalt von Küchengeräten geltend gemacht. Dass solche zusätzlichen