In Bezug auf die Wohnkosten ist unbestritten, dass die Beklagte monatlich Fr. 247.00 Hypothekarzinsen sowie Fr. 100.00 an den Erneuerungsfonds (vgl. zur Berücksichtigung von Zahlungen an einen Erneuerungsfonds: Urteil des Bundesgerichts 5C.70/2004 vom 13. Mai 2004 E. 3.3.1) zu bezahlen hat. Aus der von der Beklagten eingereichten Aufstellung der Akontozahlungen im Jahr 2024 (BAB 35) sind sodann Nebenkosten in Höhe von Fr. 6'387.65 (Nebenkosten gemäss Budget Fr. 6'080.00 + Abflussreinigung Fr. 307.65) ersichtlich, was monatlichen Kosten von gerundet Fr. 532.00 entspricht.