Wegleitung zur Steuererklärung 2024). Damit beläuft sich das steuerbare Einkommen auf rund Fr. 27'000.00. Ausgehend von einem Gemeindesteuerfuss von 115 % für T._____, 100% Feuerwehrsteuerpflicht, dem anwendbaren Tarif B und keinem steuerbaren Vermögen resultiert für das Jahr 2025 eine Steuerlast von gesamthaft Fr. 782.00, d.h. monatlich Fr. 65.00 (Steuerrechner des Kantons Aargau). Davon ist ein Steueranteil für F._____ in Abzug zu bringen. Dazu sind die Kinderzulagen für F._____ in das Verhältnis zu den vom Kläger insgesamt zu versteuernden Einkünften zu setzen und ist damit der Anteil an der gesamten Steuerschuld des Klägers zu ermitteln (BGE 147 III 457 E. 4.2.3.5).