2.6. Die Beklagte ist in einem 100 % Pensum bei der M._____ AG tätig. Gemäss den mit Eingabe vom 25. Juni 2025 eingereichten Lohnabrechnungen für die Monate März, April und Mai 2025 beträgt ihr monatlicher Nettolohn Fr. 5'094.05. Unter Einrechnung des 13. Monatslohns (vgl. Klageantwortbeilage [KAB] 55) ergibt sich ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von gerundet Fr. 5'520.00. -9-