April 2023) aus einer nachfolgenden Beziehung zur persönlichen Betreuung verpflichtet bzw. berechtigt ist, da das Schulstufenmodell in Patchworkfamilien relativiert ist (Urteile des Bundesgerichts 5A_723/2023 vom 26. April 2024 E. 6.4.2.2, 5A_926/2019 vom 30. Juni 2020 E. 6.4). Nachdem das Einkommen von Fr. 5'030.00 – wie zu zeigen sein wird – ausreicht, um den Bedarf der gemeinsamen Kinder zu decken, ist dem Kläger entgegen der Auffassung der Beklagten (Berufungsantwort Ziff. 2.4; Eingabe vom 15. August 2025) kein höheres, hypothetisches Einkommen von Fr. 5'250.00 oder gar von Fr. 5'500.00 anzurechnen.