- D._____: monatl. Nettoeinkommen: Fr. 250.00 (Ausbildungszulage) - E._____: monatl. Nettoeinkommen: Fr. 200.00 (Kinderzulage) 10. 10.1. -4- Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger innert 90 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids eine güterrechtliche Ausgleichszahlung in der Höhe von Fr. 31'988.30 zu bezahlen. 10.2. Darüber hinaus erhält jede Partei zu unbeschwertem Eigentum, was sie derzeit besitzt oder auf ihren Namen lautet.