8. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer 4.1. vorstehend basieren auf dem Landesindex für Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik vom Dezember 2023, Stand 106.2 Punkte (Basis Dezember 2019 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst, erstmals auf den 1. Januar 2024, es sei denn, der Unterhaltsschuldner beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat, und die Indexanpassung daher nur im entsprechend reduzierten Umfang möglich ist. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: