Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am 15. September 2006. Aus der Ehe gingen die Töchter C._____ (geb. tt. Januar 2008), D._____ (geb. tt. November 2009) und E._____ (geb. tt. Januar 2017) hervor. 2. Am 21. Oktober 2021 reichte der Kläger die Scheidungsklage ein, in Folge derer die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau das erstinstanzliche Scheidungsverfahren durchführte und am 4. Dezember 2023 erkannte: 1. Die am 15. September 2006 vor Zivilstandsamt Menziken AG geschlossene Ehe der Parteien wird gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden.