Die nicht nachvollziehbare Darstellung der finanziellen Verhältnisse durch den Kläger wird weiter dadurch unterstrichen, dass er einen Kontoauszug als Beweismittel einreichte, der gerade einmal einen Zeitraum von zwei Tagen (29. Februar und 1. März 2024 [Beschwerdebeilage 13]) abdeckt. Nichtsdestotrotz zeigt bereits dieser nur zwei Tage umfassende Einblick in das klägerische Bankkonto, dass seine Angaben betreffend seine finanziellen Verhältnisse nicht zutreffen können. Zwar ergibt sich aus dem Kontoauszug, dass der Kläger im entsprechenden Zeitraum tatsächlich Zahlungen an die Krankenkasse vorgenommen, F._____ und G._____ (vermutungsweise seine Eltern)