2.9. Mit Eingabe vom 12. Februar 2024 erklärte der Kläger, seine Beschwerde vor Versicherungsgericht Solothurn am 10. November 2023 zurückgezogen zu haben. Weiter teilte er mit, gegen den Vorbescheid der IV vom 26. Mai 2023 Einwände erhoben zu haben und ersuchte darum, das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Verfügung der IV zu sistieren. 2.10. Mit Eingabe vom 11. März 2024 teilte die Beklagte mit, ihrer Auffassung nach gebe es keine Veranlassung, das Verfahren weiterhin zu sistieren. -5- 2.11. Am 14. März 2024 verfügte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Baden: " 1. Der Antrag auf Sistierung wird abgewiesen.