2.8. Mit Verfügungen vom 11. Januar 2024 setzte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Baden den Rechtsvertreter des Klägers als unentgeltlichen Rechtsbeistand ein und entliess ihn auf sein Gesuch hin mit Wirkung per 9. Januar 2024 aus seinem Amt. An seiner Stelle setzte sie neu die Rechtsvertreterin des Klägers als unentgeltliche Rechtsvertreterin ein.