" 1. Das Verfahren wird bis zur rechtskräftigen Erledigung des Beschwerdeverfahrens des Beklagten [recte: Klägers] vor dem Versicherungsgericht des Kantons Solothurn betr. Unfallversicherung sistiert. 2. Der Beklagte [recte: Kläger] (Vertreter) hat das Familiengericht über den Stand der Dinge im Beschwerdeverfahren vor dem Versicherungsgericht des Kantons Solothurn auf dem Laufenden zu halten, spätestens aber per Ende 2023. "