2.4. Mit Eingabe vom 18. August 2022 stellte die Beklagte ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Einsetzung ihres Rechtsanwaltes als unentgeltlicher Vertreter. 2.5. Mit Eingabe vom 24. August 2022 beantragte der Kläger neu: " 1. In Abänderung von Dispositiv Ziffer 2.3.2. seien die Kinder D._____, geb. […] 2008, und E._____, geb. […] 2011, unter die alleinige elterliche Obhut des Klägers zu stellen.